Die Luftpistole
luftpistole

Waffe:

Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.

Munition:

Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal  4,5 mm.

Scheiben:

Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.

Entfernung:

10 m.

Anschlag:

Stehend einhändig.

Programm:

20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 2.10 SpO).

Mitgliederbereich
Für den Vorstand
Spiegel mit Schütze-2
Infokarte zum Waffengesetz
Das kleine Waffenlexikon
Fragenkatalog Sachkunde

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Kontrolle der Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften

facebook-like-logo
header_rathaus_frontransicht
Sparkassen-Kurier