Zu diesem Termin können Sie schon den ausgefüllten Aufnahmeantrag mitbringen. Mit Abgabe des ausgefüllten Aufnahmeantrages und Erlaubnis zum Einzug der Probezeit- und Aufnahmegebühr beginnt Ihre Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können Sie den Schießstand wie ein Mitglied nutzen und wir können Sie und Sie uns kennenlernen. In der Probezeit haben Sie die Möglichkeit nach Ihrer Freischaltung den geschützten Mitgliederbereich zu nutzen.
Alternativ dazu können Sie die Beitrittserklärung natürlich auch bei einem der Vorstandsmitglieder abgeben.
Nach Ablauf der Probezeit, bekommen Sie Post von unserem Vorstand und sind bei positivem Beschluss dann vollwertiges Mitglied des Schießclub Menzelenerheide von 1996 e.V.
Der SEPA-Antrag muss von Ihnen ausgefüllt werden, damit der Vereinsbeitrag in den folgenden Jahren per Lastschrift eingezogen werden kann. Wir müssen so verfahren, weil das Lastschriftverfahren mit Ihrer Mitgliedsnummer beim Rheinischen Schützenbund in unserer Vereinsverwaltung verknüpft ist.
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Kündigung der Mitgliedschaft
Erläuterung zu § 3 der Vereinssatzung
Eine Kündigung kann nur in Schriftform bis zum 30.10. des laufenden Jahres vom Vereinsmitglied eingereicht werden und gilt immer zum 31.12. des laufenden Jahres. Für die Einhaltung der Frist gilt der Poststempel. Nach Überschreitung der Frist, ist man noch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten bis zum 31.12. des Folgejahres.
Bei einer Kündigung während der Probezeit besteht kein Anrecht auf anteilmäßige Rückzahlung von Beiträgen