Waffe:
Zugelassen sind Repetiergewehre (Langwaffe / Mehrlader). Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen.
Munition:
Handelsübliche Geschosse im Kaliber von max. 11,63 mm (*.45).
Scheiben:
50 m siehe 0.4.3.03; 100 m siehe 0.4.3.04.
Entfernung:
50 m bzw. 100 m
Anschlag:
kniend / stehend
Programm:
40 Schuss bestehend aus 2 Serien kniend á 10 Schuss und aus 2 Serien stehend á 10 Schuss (Regel 1.56.4.1)
Sichere Aufbewahrung von Waffen und Kontrolle der Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften